Allgemeine Geschäftsbedingungen – Boot
1. Beschreibung und Ausstattung des Motorbootes für max. 6 Personen:
Bootstyp: Corsiva 490, Sonderanfertigung für 6 Personen zugelassen, mit Honda 8 PS LRU Aussenbordmotor, E- Start, Fernbedienung, FÜHRERSCHEINFREI, Anker, Badeleiter, Festmacherpaket, Sprayhood und gerader Anschlussplane, 4 Stück Fender, 2 Bootshaken/ Paddel, 6 Schwimmwesten, Lederpolster, Kartenmaterial
Schäden am / im Motorboot oder Zubehör, die im Laufe der Mietperiode entstehen, müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Für Schäden, die vom Mieter oder der Besatzung verursacht werden, muss der Mieter aufkommen.
Nicht angemeldete Schäden, die im Laufe der vereinbarten Mietperiode auftreten und die von einem der Besatzung verursacht wurden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, eventuell verbunden mit einer Forderung auf Erstattung von Kosten oder Verlusten des Vermieters oder Nachmieters.
Im Schadenfall setzen Sie sich bitte sofort mit dem/der Hausmeister/in in Verbindung, damit eine schnelle Behebung vorgenommen werden kann. Die Nutzung des Bootes geschieht auf eigene Gefahr! Bei ev. Motorausfall oder anderen Schäden ist das Boot mit den vorhandenen Paddeln an die Marina zu rudern oder werktags 9-16.00Uhr die Firma Bootec (Telefonnummer bei den Bootspapieren) anzurufen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
2. Übergabe und Rücknahme des Motorbootes
Die Bootsübergabe und Rücknahme erfolgt an der Marina Naturferiendorf Strasen beim Hausmeister/in vor Ort
Das Mietobjekt kann am Anreisetag in der Zeit ab ca. 16.00 Uhr übernommen werden. Spätere
Anreisezeiten, müssen mit dem/der Hausmeister/in abgesprochen werden.
Die Abreise soll bis 11.00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
3. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das ihm übertragene Motorboot samt Zubehör und Rettungswesten sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit selbst verschuldeten Schäden unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
Bitte verlassen Sie das Objekt so, wie Sie es selbst als Mieter vorfinden möchten.
Nasse Polster, Kissen o. ä. sollten vor dem Einräumen getrocknet werden.
4. Marina, Liegeplatz
Für das Motorboot ist ein fester Liegeplatz vorgesehen, ausreichend Leinen sowie ein Sicherheitsschloss sind für das Anleinen vorgesehen. Diese sind ebenfalls unterwegs beim Anlegen zu verwenden. Wir bitten darum, zum Schutz vor Diebstählen alle Wertsachen beim Verlassen des Mietobjektes mitzunehmen sowie das Motorboot ausreichend zu sichern und mit dem überlassenem Sicherheitsschloss zu sichern.
5. Reinigung
Während der Mietdauer reinigt der Mieter das Mietobjekt.
Das Mietobjekt ist am Ende der Nutzung besenrein zu übergeben.
Die Endreinigung übernimmt der Vermieter. Der Kostenanteil beträgt 30,00 € und wird gemeinsam mit der Miete gezahlt.
6. Rücktritt
Eine Annullierung des Vertrages kann nur schriftlich oder per mail vorgenommen werden und wird erst wirksam zu dem Zeitpunkt, an dem das Annullierungsschreiben dem Vermieter zugestellt worden ist.
In diesem Fall wird folgende Gebühr erhoben:
– bis 70 Tage vor Mietbeginn – 10 % der Gesamtmiete, jedoch mindestens 50,00 €
– bis 40 Tage vor Mietbeginn – 25 % der Gesamtmiete, jedoch mindestens 80,00 €
– bis 14 Tage vor Mietbeginn – 80 % der Gesamtmiete, jedoch mindestens 100,00 €
Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Mietbetrag erhoben. Gleiches gilt auch für den Fall, dass kein Rücktrittschreiben vorliegt.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter oder eine ihn begleitende Person das Motorboot trotz Abmahnung durch den Vermieter oder den/der Hausmeister/in nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maß vertragswidrig verhält. In diesem Fall kann die Miete bis auf den Wert der ausgelegten Aufwendungen einbehalten werden.
7. Beanstandungen
Beanstandungen des Mietobjektes müssen vom Mieter innerhalb kürzester Zeit geltend gemacht werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters verlieren die Mieter, welche das Mietobjekt vorzeitig verlassen, ihren Anspruch auf eine evtl. Rückerstattung des Mietpreises. Wir bitten um Verständnis, wenn Reklamationen, die erst nach Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, keine Berücksichtigung finden können und nicht zu Schadenersatz berechtigen.
8. Allgemeiner Hinweis
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Privat-Haftpflichtversicherung auch Schäden am angemieteten Motorboot versichert.
9. Haftung
Sollte infolge höherer Gewalt das Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden können, behalten wir uns vor, Ihnen ein möglichst gleichwertiges Boot anzubieten. Falls Sie mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden sind oder kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, ist der Vertrag von beiden Seiten kündbar.
10. Schlussbestimmungen
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so dass das Reiserecht keine Anwendung findet. Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Mit dem Zustandekommen dieses Mietvertrages erkennt der Mieter die Mietbedingungen an.
Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Objektes dem Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Mieter wiederum verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme des Objektes den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen.
Gerichtsstand ist Weimar
Stand Jan. 2025
